PriceVigilvon Karasungur Systems
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von PriceVigil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für PriceVigil

Stand: 3. September 2026

Anbieter
Erdi Karasungur, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Karasungur Systems“
Bieberer Straße 52
63065 Offenbach am Main
Deutschland
E-Mail: service@karasungursystems.com

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitlich befristete Nutzung der Software „PriceVigil“ einschließlich der dazugehörigen Lizenz-, Aktualisierungs- und Supportleistungen.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht geschlossen.
  3. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.
  4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Karasungur Systems ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

  1. PriceVigil ist eine lokal auf einem Windows-Rechner ausgeführte Software zur Beobachtung und Auswertung von Angaben auf durch den Kunden ausgewählten Webseiten, insbesondere von Produkt- und Preisinformationen.
  2. Die erfassten Artikel, Händleradressen, Preise, Auswertungen, Browserprofile, Anmeldungen und Einstellungen werden grundsätzlich lokal beim Kunden gespeichert. Vertrags- und Lizenzdaten werden hiervon getrennt verarbeitet.
  3. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss ausgewählten Tarif, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung. Angaben im Programm oder auf einer Tarifübersicht dienen der Information; bei Widersprüchen ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.
  4. Karasungur Systems schuldet die Bereitstellung der Software in der vereinbarten Fassung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Einsparung oder eine lückenlose Verfügbarkeit und Richtigkeit fremder Webseiten.

3. Vertragsschluss

  1. Tarifdarstellungen, Preislisten und Produktbeschreibungen sind noch kein verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.
  2. Der Kunde gibt sein verbindliches Angebot über den Online-Bestellvorgang bei Stripe oder durch Annahme eines individuellen Angebots ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung, der Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder der Freischaltung der Software zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt.
  3. Der Kunde hat seine Bestell- und Rechnungsdaten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

4. Testversion

  1. Soweit eine kostenlose Testversion angeboten wird, ist deren Laufzeit und Funktionsumfang in der Software angegeben.
  2. Die Testversion darf ausschließlich zur internen Prüfung des Produkts verwendet werden. Ein Anspruch auf Verlängerung, Datenübernahme oder dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.
  3. Die Testversion endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5. Nutzungsrechte und Lizenzumfang

  1. Karasungur Systems räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, PriceVigil im eigenen Unternehmen für eigene Geschäftszwecke zu nutzen.
  2. Die zulässige Anzahl aktivierter Geräte und etwaige weitere Tarifgrenzen ergeben sich aus dem gebuchten Tarif. Der Kunde darf Geräteplätze nur für eigene Beschäftigte und betriebliche Geräte verwenden.
  3. Nicht gestattet sind insbesondere die Vermietung, der Weiterverkauf, die öffentliche Bereitstellung, die Weitergabe von Lizenzschlüsseln an Dritte sowie die Umgehung oder Manipulation der Lizenzprüfung.
  4. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt.
  5. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Software zu deinstallieren und Lizenzschlüssel nicht weiter zu verwenden. Rechtmäßig erzeugte Exporte und Auswertungen darf er behalten.

6. Bereitstellung, Aktivierung und Systemvoraussetzungen

  1. Die Software und Aktualisierungen werden elektronisch bereitgestellt.
  2. Für die Online-Aktivierung werden der Lizenzschlüssel, eine pseudonyme Gerätekennung und ein Rechnername an den Lizenzserver übertragen. Nach erfolgreicher Aktivierung kann die Software für den im Lizenzzertifikat vorgesehenen Zeitraum auch ohne Verbindung zum Lizenzserver arbeiten.
  3. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für geeignete Hardware, ein unterstütztes Windows-System, Internetzugang, aktuelle Sicherheitskomponenten und die für die abgefragten Händler erforderlichen Zugangsberechtigungen.
  4. Firewalls, Netzfilter, Veränderungen fremder Webseiten oder fehlende Zugangsrechte können die Funktion beeinträchtigen und stellen für sich genommen keinen Mangel von PriceVigil dar.

7. Pflichten des Kunden bei Webseitenabrufen

  1. Der Kunde bestimmt allein, welche Webseiten, Produkte und Datenquellen mit PriceVigil aufgerufen werden. Er ist für die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung verantwortlich.
  2. Der Kunde hat insbesondere Nutzungsbedingungen, Zugangsbeschränkungen, Urheber-, Datenbank-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie angemessene Abrufintervalle zu beachten.
  3. PriceVigil darf nicht eingesetzt werden, um wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, fremde Systeme zu beeinträchtigen, Zugangsdaten unberechtigt zu verwenden oder rechtswidrige Datenbestände zu erstellen.
  4. Der Kunde stellt Karasungur Systems von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung entstehen. Dies gilt nicht, soweit Karasungur Systems den Anspruch verursacht oder mitverschuldet hat. Karasungur Systems informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die Verteidigung.

8. Preise, Abrechnung und Zahlung

  1. Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis des gewählten Tarifs. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben oder ausgewiesen.
  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Das wiederkehrende Entgelt ist zu Beginn des jeweiligen monatlichen Abrechnungszeitraums fällig.
  3. Online-Zahlungen und die Verwaltung des Abonnements werden über Stripe abgewickelt. Ergänzend gelten die Bedingungen von Stripe für die Zahlungsabwicklung. Einwendungen gegen die Leistung von Karasungur Systems bleiben hiervon unberührt.
  4. Bei Zahlungsverzug darf Karasungur Systems nach Mahnung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist den Online-Lizenzzugang vorübergehend sperren. Die gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.
  5. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Karasungur Systems teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten betroffenen Abrechnungszeitraums in Textform mit. Lehnt der Kunde die Änderung ab, kann er zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Ohne Vereinbarung des neuen Preises kann Karasungur Systems den Vertrag ebenfalls zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich beenden.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag beginnt mit dem bei der Bestellung angegebenen Zeitpunkt und läuft zunächst bis zum Ende des ersten monatlichen Abrechnungszeitraums. Eine darüber hinausgehende Mindestlaufzeit besteht nicht.
  2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn er nicht zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
  3. Die ordentliche Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des bereits bezahlten monatlichen Abrechnungszeitraums über das bereitgestellte Kundenportal oder in Textform an service@karasungursystems.com möglich.
  4. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.
  5. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden bei einer vom Kunden zu vertretenden außerordentlichen Kündigung nicht erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Aktualisierungen und Änderungen der Software

  1. Karasungur Systems kann Fehlerkorrekturen, Sicherheitsaktualisierungen und funktionale Verbesserungen bereitstellen.
  2. Funktionen dürfen weiterentwickelt, ersetzt oder in ihrer Bedienung verändert werden, soweit der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche nachteilige Änderungen werden rechtzeitig angekündigt.
  3. Der Kunde ist für die zeitnahe Installation bereitgestellter Sicherheitsaktualisierungen verantwortlich. Karasungur Systems haftet nicht für Störungen, die allein darauf beruhen, dass eine zumutbare und ordnungsgemäß bereitgestellte Aktualisierung nicht installiert wurde.

11. Daten, Sicherungen und Export

  1. Die mit PriceVigil erfassten Geschäftsdaten bleiben in der Verfügungsgewalt des Kunden. Karasungur Systems erwirbt daran keine Nutzungsrechte.
  2. Der Kunde ist für regelmäßige, geeignete und überprüfte Sicherungen seiner lokalen PriceVigil-Daten, Browserprofile und Exporte verantwortlich.
  3. PriceVigil stellt Sicherungs- und Exportfunktionen bereit. Anmeldedaten, Cookies und lokal gebundene Lizenzdaten können aus Sicherheitsgründen von portablen Sicherungen ausgeschlossen sein.

12. Gewährleistung und Störungsmeldung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.
  2. Der Kunde hat reproduzierbare Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung, der betroffenen Programmversion und – soweit zumutbar – einem datenschutzarmen Supportpaket zu melden.
  3. Karasungur Systems ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von Karasungur Systems durch Fehlerbehebung, Aktualisierung oder eine zumutbare Umgehungslösung erfolgen.
  4. Eine Abweichung, die ausschließlich durch die Änderung, Sperrung oder Nichtverfügbarkeit einer fremden Webseite verursacht wird, ist kein Mangel der Software. Karasungur Systems wird im Rahmen der vereinbarten Pflege jedoch zumutbare Anpassungsmöglichkeiten prüfen.

13. Haftung

  1. Karasungur Systems haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Bei einem vom Kunden durch ordnungsgemäße Sicherung vermeidbaren Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Aufwand beschränkt, der für die Wiederherstellung aus einer aktuellen und verwendbaren Sicherung erforderlich gewesen wäre. Die vorstehenden Haftungsausnahmen bleiben unberührt.
  5. PriceVigil liefert Entscheidungsgrundlagen, aber keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Preisangaben und Auswertungen sind vor wirtschaftlich wesentlichen Entscheidungen durch den Kunden zu prüfen.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdende, als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich.
  2. Karasungur Systems verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung für PriceVigil.
  3. Soweit Karasungur Systems im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten soll, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere für großflächige Netzstörungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder Ausfälle notwendiger Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die andere Seite und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Folgen.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Offenbach am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Karasungur Systems darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Rechtserhebliche Erklärungen zum Vertrag können in Textform, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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