PriceVigil
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für PriceVigil

Stand: 2. September 2026

Anbieter
Erdi Karasungur, handelnd unter „Kara Solutions“
Bieberer Str. 52
63065 Offenbach am Main
Deutschland
E-Mail: service.erdikara@gmail.com

> Wichtiger Entwurfsstatus: Diese AGB sind auf ein ausschließliches
> B2B-Angebot zugeschnitten. Vor der Veröffentlichung müssen insbesondere die
> E-Mail-Adresse, die steuerliche Preisangabe und der tatsächliche Bestell- und
> Zahlungsablauf ergänzt und der Text anwaltlich geprüft werden.

1. Geltungsbereich und Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die

zeitlich befristete Nutzung der Software „PriceVigil“ einschließlich der
dazugehörigen Lizenz-, Aktualisierungs- und Supportleistungen.

  1. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14

BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche
Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern wird nicht geschlossen.

  1. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung

seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

  1. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Kara Solutions

ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

  1. PriceVigil ist eine lokal auf einem Windows-Rechner ausgeführte Software zur

Beobachtung und Auswertung von Angaben auf durch den Kunden ausgewählten
Webseiten, insbesondere von Produkt- und Preisinformationen.

  1. Die erfassten Artikel, Händleradressen, Preise, Auswertungen, Browserprofile,

Anmeldungen und Einstellungen werden grundsätzlich lokal beim Kunden
gespeichert. Vertrags- und Lizenzdaten werden hiervon getrennt verarbeitet.

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss

ausgewählten Tarif, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
Angaben im Programm oder auf einer Tarifübersicht dienen der Information;
bei Widersprüchen ist die Auftragsbestätigung maßgeblich.

  1. Kara Solutions schuldet die Bereitstellung der Software in der vereinbarten

Fassung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine
bestimmte Einsparung oder eine lückenlose Verfügbarkeit und Richtigkeit
fremder Webseiten.

3. Vertragsschluss

  1. Tarifdarstellungen, Preislisten und Produktbeschreibungen sind noch kein

verbindliches Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches
bezeichnet sind.

  1. Der Kunde gibt ein Angebot durch den dafür vorgesehenen Bestellvorgang oder

durch Annahme eines individuellen Angebots ab. Der Vertrag kommt mit der
Auftragsbestätigung, der Bereitstellung des Lizenzschlüssels oder der
Freischaltung der Software zustande – je nachdem, welches Ereignis zuerst
eintritt.

  1. Der Kunde hat seine Bestell- und Rechnungsdaten vollständig und richtig

anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

4. Testversion

  1. Soweit eine kostenlose Testversion angeboten wird, ist deren Laufzeit und

Funktionsumfang in der Software angegeben.

  1. Die Testversion darf ausschließlich zur internen Prüfung des Produkts

verwendet werden. Ein Anspruch auf Verlängerung, Datenübernahme oder
dauerhafte Bereitstellung besteht nicht.

  1. Die Testversion endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5. Nutzungsrechte und Lizenzumfang

  1. Kara Solutions räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches,

nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares
Recht ein, PriceVigil im eigenen Unternehmen für eigene Geschäftszwecke zu
nutzen.

  1. Die zulässige Anzahl aktivierter Geräte und etwaige weitere Tarifgrenzen

ergeben sich aus dem gebuchten Tarif. Der Kunde darf Geräteplätze nur für
eigene Beschäftigte und betriebliche Geräte verwenden.

  1. Nicht gestattet sind insbesondere die Vermietung, der Weiterverkauf, die

öffentliche Bereitstellung, die Weitergabe von Lizenzschlüsseln an Dritte
sowie die Umgehung oder Manipulation der Lizenzprüfung.

  1. Gesetzlich zwingend erlaubte Handlungen, insbesondere nach §§ 69d und 69e

UrhG, bleiben unberührt.

  1. Mit Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde hat die Software zu

deinstallieren und Lizenzschlüssel nicht weiter zu verwenden. Rechtmäßig
erzeugte Exporte und Auswertungen darf er behalten.

6. Bereitstellung, Aktivierung und Systemvoraussetzungen

  1. Die Software und Aktualisierungen werden elektronisch bereitgestellt.
  2. Für die Online-Aktivierung werden der Lizenzschlüssel, eine pseudonyme

Gerätekennung und ein Rechnername an den Lizenzserver übertragen. Nach
erfolgreicher Aktivierung kann die Software für den im Lizenzzertifikat
vorgesehenen Zeitraum auch ohne Verbindung zum Lizenzserver arbeiten.

  1. Der Kunde sorgt auf eigene Kosten für geeignete Hardware, ein unterstütztes

Windows-System, Internetzugang, aktuelle Sicherheitskomponenten und die für
die abgefragten Händler erforderlichen Zugangsberechtigungen.

  1. Firewalls, Netzfilter, Veränderungen fremder Webseiten oder fehlende

Zugangsrechte können die Funktion beeinträchtigen und stellen für sich
genommen keinen Mangel von PriceVigil dar.

7. Pflichten des Kunden bei Webseitenabrufen

  1. Der Kunde bestimmt allein, welche Webseiten, Produkte und Datenquellen mit

PriceVigil aufgerufen werden. Er ist für die Rechtmäßigkeit dieser Nutzung
verantwortlich.

  1. Der Kunde hat insbesondere Nutzungsbedingungen, Zugangsbeschränkungen,

Urheber-, Datenbank-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht sowie angemessene
Abrufintervalle zu beachten.

  1. PriceVigil darf nicht eingesetzt werden, um wirksame technische

Schutzmaßnahmen zu umgehen, fremde Systeme zu beeinträchtigen,
Zugangsdaten unberechtigt zu verwenden oder rechtswidrige Datenbestände zu
erstellen.

  1. Der Kunde stellt Kara Solutions von berechtigten Ansprüchen Dritter frei,

die aus einer vom Kunden zu vertretenden rechtswidrigen Nutzung entstehen.
Dies gilt nicht, soweit Kara Solutions den Anspruch verursacht oder
mitverschuldet hat. Kara Solutions informiert den Kunden unverzüglich über
geltend gemachte Ansprüche und überlässt ihm, soweit rechtlich möglich, die
Verteidigung.

8. Preise, Abrechnung und Zahlung

  1. Es gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Preis des gewählten Tarifs.

Der Bestellvorgang muss eindeutig angeben, ob Preise netto zuzüglich
gesetzlicher Umsatzsteuer oder als Endpreise ausgewiesen werden.

  1. Der Abrechnungszeitraum – beispielsweise monatlich oder jährlich – ergibt

sich aus der Bestellung. Wiederkehrende Entgelte sind zu Beginn des
jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.

  1. Bei Zahlung über einen Zahlungsdienstleister gelten ergänzend dessen

Bedingungen. Einwendungen gegen die Leistung von Kara Solutions bleiben
hiervon unberührt.

  1. Bei Zahlungsverzug darf Kara Solutions nach Mahnung und erfolglosem Ablauf

einer angemessenen Zahlungsfrist den Online-Lizenzzugang vorübergehend
sperren. Die gesetzlichen Rechte bleiben bestehen.

  1. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend. Kara Solutions teilt Änderungen

mindestens sechs Wochen vor Beginn des nächsten betroffenen
Abrechnungszeitraums in Textform mit. Lehnt der Kunde die Änderung ab, kann
er zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Ohne Vereinbarung
des neuen Preises kann Kara Solutions den Vertrag ebenfalls zum Ende des
laufenden Abrechnungszeitraums ordentlich beenden.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Abrechnungszeitraum ergeben sich aus

der Bestellung oder Auftragsbestätigung.

  1. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag um

jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn er nicht zum Ende des
laufenden Zeitraums gekündigt wird.

  1. Die ordentliche Kündigung ist jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden

Abrechnungszeitraums in Textform oder über ein bereitgestelltes
Kundenportal möglich.

  1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem

Grund bleibt unberührt. Vor einer Kündigung wegen einer behebbaren
Pflichtverletzung ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.

  1. Bereits im Voraus gezahlte Entgelte werden bei einer vom Kunden zu

vertretenden außerordentlichen Kündigung nicht erstattet. Zwingende
gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

10. Aktualisierungen und Änderungen der Software

  1. Kara Solutions kann Fehlerkorrekturen, Sicherheitsaktualisierungen und

funktionale Verbesserungen bereitstellen.

  1. Funktionen dürfen weiterentwickelt, ersetzt oder in ihrer Bedienung

verändert werden, soweit der vereinbarte Vertragszweck erhalten bleibt und
die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche nachteilige Änderungen
werden rechtzeitig angekündigt.

  1. Der Kunde ist für die zeitnahe Installation bereitgestellter

Sicherheitsaktualisierungen verantwortlich. Kara Solutions haftet nicht für
Störungen, die allein darauf beruhen, dass eine zumutbare und ordnungsgemäß
bereitgestellte Aktualisierung nicht installiert wurde.

11. Daten, Sicherungen und Export

  1. Die mit PriceVigil erfassten Geschäftsdaten bleiben in der Verfügungsgewalt

des Kunden. Kara Solutions erwirbt daran keine Nutzungsrechte.

  1. Der Kunde ist für regelmäßige, geeignete und überprüfte Sicherungen seiner

lokalen PriceVigil-Daten, Browserprofile und Exporte verantwortlich.

  1. PriceVigil stellt Sicherungs- und Exportfunktionen bereit. Anmeldedaten,

Cookies und lokal gebundene Lizenzdaten können aus Sicherheitsgründen von
portablen Sicherungen ausgeschlossen sein.

12. Gewährleistung und Störungsmeldung

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes

vereinbart ist.

  1. Der Kunde hat reproduzierbare Störungen mit einer nachvollziehbaren

Beschreibung, der betroffenen Programmversion und – soweit zumutbar – einem
datenschutzarmen Supportpaket zu melden.

  1. Kara Solutions ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung

kann nach Wahl von Kara Solutions durch Fehlerbehebung, Aktualisierung oder
eine zumutbare Umgehungslösung erfolgen.

  1. Eine Abweichung, die ausschließlich durch die Änderung, Sperrung oder

Nichtverfügbarkeit einer fremden Webseite verursacht wird, ist kein Mangel
der Software. Kara Solutions wird im Rahmen der vereinbarten Pflege jedoch
zumutbare Anpassungsmöglichkeiten prüfen.

13. Haftung

  1. Kara Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem
Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist

die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen
Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  1. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  2. Bei einem vom Kunden durch ordnungsgemäße Sicherung vermeidbaren Datenverlust

ist die Haftung auf den typischen Aufwand beschränkt, der für die
Wiederherstellung aus einer aktuellen und verwendbaren Sicherung erforderlich
gewesen wäre. Die vorstehenden Haftungsausnahmen bleiben unberührt.

  1. PriceVigil liefert Entscheidungsgrundlagen, aber keine Rechts-, Steuer- oder

Unternehmensberatung. Preisangaben und Auswertungen sind vor wirtschaftlich
wesentlichen Entscheidungen durch den Kunden zu prüfen.

14. Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werdende,

als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen
der anderen Partei vertraulich.

  1. Kara Solutions verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden

Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils
aktuellen Datenschutzerklärung für PriceVigil.

  1. Soweit Kara Solutions im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag des

Kunden verarbeiten soll, schließen die Parteien vor Beginn dieser
Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

15. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle, die außerhalb ihres
zumutbaren Einflussbereichs liegen, insbesondere für großflächige
Netzstörungen, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder
Ausfälle notwendiger Infrastruktur. Die betroffene Partei informiert die
andere Seite und bemüht sich um eine angemessene Begrenzung der Folgen.

16. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig –
Offenbach am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Kara Solutions darf den
Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

  1. Rechtserhebliche Erklärungen zum Vertrag können in Textform, insbesondere

per E-Mail, abgegeben werden, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

  1. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag

im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die
gesetzliche Regelung.